Was ist eine Nachsuche?

Unter einer Nachsuche versteht der Jäger das Aufspüren und zur Strecke bringen von verletztem und kranken Wild. Die Verletzung kann vom Jagdbetrieb, einem Verkehrsunfall oder sonstigem stammen.

Der Jäger ist vom Jagd- und Tierschutzgesetz unter jagdethischen Gesichtspunkten verpflichtet, krankes Wild unverzüglich nachzusuchen, um dem Wildtier unnötige Schmerzen zu ersparen.

Da es nicht immer einfach ist einem verletzen Tier zu folgen, werden Jagdhunde speziell zur Nachsuchentätigkeit ausgebildet. Der Nachsuchenhund muss in der Lage sein eine Wundfährte (die Spur des verletzten Wildtieres) auszuarbeiten. Hierbei nutzt der Jäger den enormen Geruchssinn des Hundes. Mit einem millionenfach besseren Riechvermögen als der Mensch ist ein ausgebildeter Jagdhund in der Lage einer individuellen Duftspur, wie sie ein Wildtier erzeugt, zu folgen. Diese individuelle Duftspur wird aus Komponenten der Umgebung – Bodenverwundungen, zertretene Pflanzenteile – und des jeweiligen Wildtieres – Hautschuppen, Haare, Drüsenabsonderungen –  gebildet. Gasförmige Duftmoleküle in unterschiedlicher Intensität ergeben so eine ganz spezielle „Duftnote“, vergleichbar mit dem einzigartigen Fingerabdruck eines Menschen. Sogar Tiere der gleichen Art, der gleichen Familienzugehörigkeit hinterlassen jeweils eine unterschiedliche Duftspur und können damit durch einen für die Nachsuchentätigkeit spezialisierten Jagdhund auch noch nach Tagen aufgespürt werden.

Die Jägerschaft trägt dem Gedanken der Waidgerechtigkeit, also der ethischen Verpflichtung gegenüber dem Wild verbunden mit dem Tierschutzgedanken, Rechnung. Dies geschieht auch durch die harte Arbeit der Nachsuchegespanne.

Der Landesjagdverband wurde am 09. April 2016 vom Land gemäß JWMG und DVO mit der Anerkennung der Nachsuchegespanne beliehen.

Die Grundlage für die Beleihung sind die „Grundsätze für Nachsuchegespanne„.

Dadurch wurde die bislang auf freiwilliger Basis angebotene Nachsuchevereinbarung des LJV zu einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung.

Die Nachsucheführer setzen damit mit ihren Hunden durch ideelles und finanzielles Engagement gesetzliche Aufgaben kompetent um. Dabei werden sie vom Landesjagdverband u.a. mit einem umfangreichen Versicherungspaket unterstützt.